Was ist, wenn mein Einkommen knapp darüber liegt?
Übersteigt das monatliche Einkommen die jeweilige Einkommensgrenze um weniger als die maximale Zuwendung (EUR 1.100,00 bei 2 Beschäftigungsverhältnissen, EUR 550,00
bei einem Beschäftigungsverhältnis) kann der Differenzbetrag trotzdem als Zuwendung gewährt werden, wenn er mindestens EUR 50,00 beträgt.
Beispiel 1:
Liegt das monatliche Netto-Einkommen bei EUR 2.700,00 werden für zwei angestellte Betreuungskräfte max. EUR 900,00 an Förderung
gewährt.
Beispiel 2:
Liegt das monatliche Netto-Einkommen bei EUR 2.700,00 werden für zwei selbständige Betreuungskräfte max. EUR 350,00 an Förderung
gewährt.
Quelle:
BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 24-Stunden-Betreuung, 10. Auflage.