Was ist, wenn mein Einkommen knapp darüber liegt?

Übersteigt das monatliche Einkommen die jeweilige Einkommensgrenze um weniger als die maximale Zuwendung (EUR 1.100,00 bei 2 Beschäftigungsverhältnissen, EUR 550,00 bei einem Beschäftigungsverhältnis) kann der Differenzbetrag trotzdem als Zuwendung gewährt werden, wenn er mindestens EUR 50,00 beträgt.

Beispiel 1:
Liegt das monatliche Netto-Einkommen bei EUR 2.700,00 werden für zwei angestellte Betreuungskräfte max. EUR 900,00 an Förderung gewährt.

Beispiel 2:
Liegt das monatliche Netto-Einkommen bei EUR 2.700,00 werden für zwei selbständige Betreuungskräfte max. EUR 350,00 an Förderung gewährt.

Quelle:
BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 24-Stunden-Betreuung, 10. Auflage.

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