Wo kann ich die Förderung beantragen?
Für Fragen zu Betreuungs-Förderungsgeldern, Anlaufstellen und Voraussetzungen erhalten Sie beim Sozialministerium Service
(Tel.: +43 5 99 88).
Anträge auf Förderungen stellen Sie hier mit einem entsprechenden Antrag und den zugehörigen Unterlagen wie dem Nachweis der Pflegestufe 3 oder
4.
Beachten Sie:
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Das Ansuchen auf Gewährung einer Zuwendung ist nach Möglichkeit vor Beginn des Betreuungsverhältnisses bzw. in zeitlicher Nähe zur Begründung
desselben einzubringen.
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Der Antrag ist entweder eigenhändig, von einer gesetzlichen Vertretungsperson oder von einem Familienmitglied zu stellen.
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Der Antrag kann auch bei den Entscheidungsträgern im Sinne des § 22 Bundespflegegeldgesetz oder bei Trägern der Sozialhilfe eingebracht
werden.
Quelle:
BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 24-Stunden-Betreuung, 10. Auflage.