Welche Voraussetzungen bezüglich Ausbildung der Betreuungskräfte sind für eine Förderung vorgeschrieben?
Für eine Betreuungstätigkeit im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes und im Rahmen des freien Gewerbes der Personenbetreuung, ist grundsätzlich
keine Ausbildung für die betreuende Pflegekraft vorgeschrieben.
Für den Antrag auf Förderung für die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung muss laut Hausbetreuungsgesetz
Quelle:
BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 24-Stunden-Betreuung, 10. Auflage.