Welche Einkommensgrenzen gelten?
Eine Förderung kann gewährt werden, wenn das monatliche Netto-Gesamteinkommen der zu betreuenden Person einen Betrag von EUR 2.500,00 nicht übersteigt. Diese
Einkommensgrenze erhöht sich für jede/n unterhaltsberechtigte/n Angehörige/n um EUR 400,00 für eine/n behinderte/n, unterhaltsberechtigte/n Angehörige/n um EUR 600,00. Nicht
zum Einkommen zählen u. a. Pflegegeld, Versehrtenrenten (Unfallrenten) oder vergleichbare Leistungen, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld,
Studienbeihilfen oder Wohnbeihilfen.
Quelle:
BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 24-Stunden-Betreuung, 10. Auflage.