Die Höhe der Förderung wird 12mal jährlich ausgezahlt und richtet sich danach, ob Sie unselbständige oder selbständige Betreuungskräfte
beschäftigen.
Ist die Betreuungskraft in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt, beträgt die monatliche Förderung EUR 550,00 (eine angestellte Betreuungskraft), bzw. EUR 1.100,00 (zwei angestellte Betreuungskräfte).
Bei Selbständigen beträgt die Förderung pro Betreuungskraft EUR 275,00 pro Monat, für zwei Betreuungskräfte also EUR 550,00.
Voraussetzung ist, dass die Betreuungskraft das freie Gewerbe der Personenbetreuung angemeldet hat oder ihre selbständige Tätigkeit von einem anderen EU-Mitgliedsstaat aus
vorübergehend in Österreich ausübt.