Voraussetzung für eine 24h Betreuung

Wer eine 24-Stunden-Betreuung für eine schwer pflegebedürftige Person beantragen will, muss laut Hausbetreuungsgesetz die folgenden Voraussetzungen erfüllen

Die zu betreuende Person muss:

  • Anspruch auf Pflegegeld nach inländischen Rechtsvorschriften zumindest der Stufe 3 nach dem Pflegegeld oder eine gleichartige Leistung haben, bzw.
  • bei einer nachweislichen Demenzerkrankung Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 1 oder 2 und
  • einen ständigen Betreuungsbedarf haben
  • die vereinbarte Arbeitszeit muss mindestens 48 Stunden/Woche betragen
  • die Betreuungskraft muss für die Dauer der Arbeitsperiode in die Hausgemeinschaft der zu betreuenden Person aufgenommen werden (Wohnraum und volle Verpflegung)
  • es dürfen nur die gesetzlich festgelegten Betreuungstätigkeiten ausgeführt werden

Quelle:
BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 24-Stunden-Betreuung, 10. Auflage

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