24 STUNDEN BETREUUNG WO AM SCHÖNSTEN IST:  ZU HAUSE!

Das Personenbetreuungsgesetz sieht vor, dass pflegerische Aufgaben ausschließlich nach Leistungsüberprüfung und darauffolgender Anordnung durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson verrichtet werden dürfen.

 

Aus diesem Grund werden bei uns bedarfsgerechte Pflegevisiten durchgeführt. Diese dienen dem Zweck, dass die/der PersonenbetreuerIn sachgerecht und den individuellen Anforderungen entsprechend eingewiesen und begleitet wird.

 

Als Grundlage für die Qualitätssicherung in einem Betreuungsverhältnis dient eine detaillierte Pflegeanamnese       

(ausführliche Erhebung aller pflege und betreuungsrelevanten Details des Klienten ), welche optimaler Weise vor Beginn der Betreuung von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson erhoben wird.

 

Es werden im laufenden Betreuungsverhältnis bedarfsgerechte Pflegevisiten durchgeführt. Die Pflegevisiten werden von unserem diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonal ( DGKP ) eingeteilt und ausgeführt.

Als Maßstab für die Umsetzung gilt dabei einerseites der österreischische Qualitätsstandard in der Pflege sowie anderseits das Ziel, ein ungestörtes Betreuungs- bzw. Naheverhältnis zwischen Betreuungsperson und Klient zu fördern.

 

Es wird pro Monat mindestens eine Pfegevisite abgehalten.

 

Die genannten Leistungen sind in der laufenden Serviceleistung enthalten.


Unser Angebot

   

  • Kostenloses Erstgespräch und Erhebung  des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person
  • Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.)
  • Erstellung von  Dokumentationsunterlagen
  • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Pflegepersonals etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit
  • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen
  • Vermittlung eines geeigneten Betreuungspersonals
  • Die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen.

Laufendes Service

  • Unterstützung beim An-, Ab- und Ummeldungen des Pflegepersonals (Wohnsitz, Gewerbe, SVA, WKO)
  • Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen
  • Qualitätssicherung durch Bereitstellung einer umfangreichen Betreuungsdokumentation sowie regelmäßige Qualitätskontrollen durch diplomiertes Pflegepersonal
  • Begleitung, Einschulung und laufende Schulung der PersonenbetreuerIn direkt bei der betreuenden Person, angepasst an die Betreuungssituation
  • Bargeldlose Bezahlung
  • Übertragung von pflegerischen Leistungen durch diplomiertes Pflegepersonal
  • Konfliktmanagement zwischen dem Pflegepersonal und dem Betreuuenden sowie den Angehörigen
  • Unterstützung bei der Organisation einer Vertretung im Verhinderungsfall/ Krankheitsfall
  • Austausch „wenn die Chemie nicht stimmt“, es ist eine Neuvermittlung inkludiert
  • Notrufhotline für die Betreuuende Person und Personenbetreuer/innen


24 Stunden Betreuung und Pflege zu Hause

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Einkaufen und Erledigung von Botengängen
  • Reinigungstätigkeiten bezüglich der Wohneinheit, persönlichen Gebrauchsgegenstände und Hilfsmittel (Zahnprothesen, Hörapparat, Rollstuhl, etc.)
  • Müllentsorgung/Mülltrennung
  • Durchführung von Hausarbeiten
  • Waschen, Bügeln, bei Bedarf Ausbesserungen (z.B. Nähen)
  • Versorgung von Pflanzen und Haustieren
  • Zubereitung und mundgerechtes Vorbereiten von Mahlzeiten und Getränken
  • Speiseplanerstellung

 

Pflegerische Tätigkeiten und Unterstützung

  • An- und Auskleiden
  • Körperreinigung
  • Nahrungs-, Flüssigkeits- und Arzneimittelaufnahme
  • Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen, Gehen und Transfer
  • Anwendung von Windeln oder Einlagen
  • Haarpflege und Rasur, Eincremen, Fußbad
  • Gestaltung des Tagesablaufs
  • Freizeit und Hobbies – Unterhaltung, Vorlesen, Förderung gesellschaftlicher Aktivitäten
  • Arztbesuch(Begleitung)
  • Unter Anordnung und Anleitung: Verabreichung von Arzneimitteln, anlegen von Bandagen und Verbänden, verabreichen von Insulininjektionen oder Injektionen von Blutgerinnungshemmenden Artzneimitteln


Unter der Delegation pflegerischer und ärztlicher Tätigkeiten versteht man die Übertragung pflegerischer bzw. ärztlicher Tätigkeiten an Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer. Dies erfordert neben einer schriftlichen Anordnung auch eine Anleitung und Unterweisung durch medizinisches Fachpersonal (Ärztin, Arzt, diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester, diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger).

Für die Delegation pflegerischer und ärztlicher Tätigkeiten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Delegation pflegerischer und ärztlicher Tätigkeiten darf nur im Einzelfall erfolgen.
  • Pflegerische und ärztliche Tätigkeiten dürfen nur ausgeführt werden, sofern die selbstständige Personenbetreuerin bzw. der selbstständige Personenbetreuer dauernd oder zumindest regelmäßig über längere Zeiträume im Haushalt der zu betreuenden Person anwesend ist.
  • Pro Haushalt dürfen höchstens drei Menschen betreut werden, die zueinander in einem Angehörigenverhältnis stehen.
  • Es muss eine schriftliche Einwilligung der zu betreuenden Person bzw. Angehörigen, Beauftragten oder Vertretungsbefugten vorliegen.
  • Es muss eine schriftliche Anordnung vonseiten medizinischen Fachpersonals hinsichtlich definierter Tätigkeiten vorliegen.
  • Im Rahmen der Anleitung und Unterweisung ist ausdrücklich auf die Möglichkeit der Ablehnung der Übernahme der Tätigkeit durch die Personenbetreuerin bzw. den Personenbetreuer hinzuweisen.
  • Die Person, die die fachkundige Anleitung bzw. Unterweisung vornimmt, hat sich davon zu vergewissern, dass die Personenbetreuerin bzw. der Personenbetreuer über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt.
  • Die Delegation von pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten ist befristet. Sie endet spätestens mit dem jeweiligen Betreuungsverhältnis.

24 stunden Betreuung *  KOMPETENT-FAIR-MENSCHLICH  *